Filmmaterial
Der Normalfilm (Nitrofilm) war ein brennbares Filmmaterial, welches bereits im Material den für die Verbrennung notwendigen Sauerstoff enthielt, und diese somit (auch nicht mit Wasser) löschbar war. Auch nicht unter Sauerstoffausschluss.
Wegen der hohen Brennbarkeit des Nitrofilm, mussten vielen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Der Film durfte nur in Feuerschutztrommeln am Projektor eingelegt sein. Die ungenutzten Akte mussten in Filmrollenkästen untergebracht sein, die sich von alleine schliessen. Am Projektor kann der Brand erkannt werden und damit einerseits der Protektor ausgelöst werden, welche das Projektionslicht vom Film fernhält und zum anderen die Stromversorgung abschaltet. Durch Abschalten der Stromversorgung fallen die Brandschutzklappen der Projektionsfenster herunter und verhindern, dass sich ein Brand auf den Saal ausbreiten kann. Der Vorführraum ist mit einer Brandschutztüre versehen, die immer geschlossen sein muss.
Wenn ein Nitrofilm brennt, dann muss er ausbrennen. Dafür sind an den Feuerschutzklappe Gitter angebracht, die zum einen notwendig waren, um zu sehen, wann die Filmrolle zu Ende war aber zum anderen, damit in der Feuerschutztrommel durch den Brand kein Überdruck entsteht.
Nach einem Brand waren die Feuerschutztrommeln nicht mehr einsatzfähig und musste ersetzt werden. Aber damit konnte dann der Filmbetrieb wieder aufgenommen werden.