Filmmaterial
Nitrofilm
Nitrofilm war ein brennbares Filmmaterial, welches bereits im Material den für die Verbrennung notwendigen Sauerstoff enthielt, und dieses weder mit Wasser noch unter Sauerstoffausschluss löschbar war.
Wegen der hohen Brennbarkeit des Nitrofilms, mussten vielen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Der Film durfte nur in Feuerschutztrommeln am Projektor eingelegt sein. Die ungenutzten Filmakte mussten in Filmrollenkästen untergebracht sein, die sich von alleine schliessen. Am Projektor kann der Brand erkannt werden und damit einerseits der Protektor ausgelöst werden, welcher das Projektionslicht vom Film fernhält und zum anderen die Stromversorgung abschaltet. Durch Abschalten der Stromversorgung fallen die Brandschutzklappen der Projektionsfenster herunter und verhindern, dass sich ein Brand auf den Saal ausbreiten kann bzw. im Zuschauerraum der Brand von den Zuschauern gesehen werden kann, um unnötig Unruhe unter dem Publikum zu vermeiden. Der Vorführraum ist mit einer Brandschutztüre versehen, die immer geschlossen sein muss.
Wenn Nitrofilm brennt, dann muss dieser ausbrennen. Dafür sind an den Feuerschutzklappe Gitter angebracht, die zum einen notwendig waren, um zu sehen, wann die Filmrolle zu Ende war aber zum anderen, damit in der Feuerschutztrommel durch den Brand kein Überdruck entsteht.
Nach einem Brand waren die Feuerschutztrommeln nicht mehr einsatzfähig und mussten ersetzt werden. Aber damit konnte dann der Filmbetrieb wieder aufgenommen werden.
Um in dieser Zeit als Filmvorführer arbeiten zu dürfen, benötigte man ein Befähigungszeugnis zum Vorführen von Normalfilm. Damit konnte man die Brandschutzschulung nachweisen.