Ufa-Haus - Berliner Allee 59 - Düsseldorf

Aus Universum Filmtheater

Im Bürohaus an der Berliner Allee 59 Ecke Bahnstraße über dem Universum Filmtheater befanden sich neben der Ufa-Theater AG mit ihrer Verwaltung auch andere Firmen der Filmbranche. Auf dem Dach des Gebäudes befand sich ein großes Logo mit dem leuchtenden Schriftzug "UFA-HAUS".

Auf jeder Etage, in welcher sich die Ufa-Theater AG befand, gab es am Eingang einen Portier.[1] Alle Etagen waren über das Treppenhaus, einem Personen- und einem Lastenaufzug erreichbar. Der Lastenaufzug war für den Transport der schweren Filmkopien notwendig. Der Lastenaufzug war im Erdgeschoss neben der Eingangstüre zu den Filmvorführräumen leicht erreichbar, um die Filmkopien von den Schneidräumen und dem Nitrofilmlager zum Vorführraum des Universum Filmtheaters zu transportieren.

Hildegard Knef beschreibt die Innenausstattung der Räume der Ufa-Theater AG "[...] in Bischofsviolett gehaltenen Empfangs-, Konferenz- und Filmvorführsäle des Ufa-Hauses in Düsseldorf [...]"[2].

  • Die Verwaltung der Ufa-Theater AG befand sich in der 5. und 6. Etage. In der 7. Etage (dem Staffelgeschoss) waren 8 Büroräume, 14 Schneide- und Kleberäume[3] und ein Nitrofilmlager untergebracht.[4]
  • Deutsche Cinerama GmbH (gegründet am 8.12.1958, Gesellschafter waren die Ufa Theater AG und International Cinema Corporation New York)[5]
  • Autokino-Gelsenkirchen GmbH & Co. KG (Geschäftsführer: Kurt Horn + Hans Georg Schächer) (siehe Autokino Gelsenkirchen)
  • Rank-Film
  • Schorcht-Verleih, die den Film Der letzte Mann 1955 im Universum Filmtheater im selben Gebäude an der Berliner Allee zusammen mit UFA-Direktor Arno Hauke und den Schauspielern Hans Albers und Romy Schneider uraufgeführt haben.
  • Ali-Aktualitäten Lichtspieltheater GmbH, welche an großen Hauptbahnhöfen Kinos betrieb, die Wochenschauen und Trickfilme zeigten, um die Wartezeit der Bahngäste zu verkürzen. Auch am Düsseldorfer Hauptbahnhof gab es von 1954 bis 1977 ein Ali-Kino.[6][7]
  • Bavaria-Filmverleih[8]

Bauauflagen für Lager- und Kleberäume

Wegen des Wunsches der Ufa-Theater AG, in den Filmlagern und Kleberäumen Nitrofilm zu lagern und zu bearbeiten, mussten besondere Auflagen für den Bau des Staffelgeschosses eingehalten werden. Als Feuerschutztüren mussten F90-Türen eingebaut werden[8], die über 90 Minuten feuerbeständig sein müssen.

Bedingungen zum Schutz gegen Feuer

  1. Die Sicherheitsvorschriften für Zellhornfilm vom 21.7.1931 in der Fassung vom 5.10.1932 sind zu beachten.
  2. Die Flure des Staffelgeschosses sind mit feuerbeständigen, selbstschließenden Türen gegen das Treppenhaus abzutrennen und an der im Plan bezeichneten Stelle durch eine feuerbeständige, selbstschließende Tür zu unterteilen.
  3. Die Türen der Filmlager- und Filmarbeitsräume sind feuerbeständig und selbstschließend auszuführen.
  4. Die Türen der Umkleideräume sind feuerhemmend und selbstschließend herzurichten.
  5. Der Vorraum des Lastenaufzuges im Staffelgeschoß ist mit einer feuerbeständigen, selbstschließenden Tür gegen den Flur abzutrennen.
  6. Die Fenster der Filmarbeitsräume sind als Überdruckfenster gemäß §4 der Sicherheitsvorschriften auszubilden.
  7. Die Wände der Filmlagerräume sind den Bestimmungen des §52 und die Wände der Arbeitsräume sind den Bestimmungen des §2 der Sicherheitsvorschriften entsprechend auszuführen.
  8. Die im Plan bezeichneten Fensteröffnungen der Filmlager- und -arbeitsräume sind zuzumauern.
  9. Die Fluchtwege aus den Filmlager- und -arbeitsräumen über die Galerien nach dem Treppenhaus sind jederzeit zu gewährleisten.
  10. Auf das Rauchverbot ist in den Filmlager- und -arbeitsräumen durch deutlich sichtbare und dauerhafte Anschläge hinzuweisen.
  11. In den Filmarbeitsräumen sind je 2 Wasser gefüllte Eimer und auf den Fluren ist je 1 schwer entflammbare Decke bereitzuhalten.
  12. Für das Filmgeschoß ist eine Feuermeldeanlage, bestehend aus einem Hauptmelder mit Anzeigetableau und automatischen Feuermeldern in den Filmlager- und -arbeitsräumen, vorzusehen. Ein entsprechender Antrag ist an die Branddirektion zu richten. Die Kosten sind vom Betriebsinhaber zu tragen.
  13. Für den Fall, daß im Staffelgeschoß nur Sicherheitsfilm gelagert und bearbeitet wird, kommen die Forderungen zu Ziffer 6, 7, 8 und 12 in Fortfall. Eine Bescheinigung der einzelnen Firmen ist vorzulegen.

Bedingungen des Gewerbeaufsichtsamts zu 7. Obergeschoß (Filmräume)

  • A. Lagerraum für Zellhornfilme.
    • 1.) Die Fenster sind gegen Sonnenstrahlen dauerhaft abzublenden.
    • 2.) Der Lagerraum ist mit einem Beleuchtungskörper mit Schutzglocke zu versehen. Bewegliche Beleuchtungskörper sind verboten. Röhrenförmige Leuchtstofflampen benötigen keine Schutzglocke.
    • 3.) Der Türschließer ist so einzustellen, daß die Tür von jeder Stellung aus zügig schließt.
  • B. Kleberäume.
    • 4.) Die Heizkörper und nicht isolierte Heizleitungen sind durch Drahtgeflecht oder gelochtes Blech oben und auch seitl. gegen Berührung mit Filmen und anderen brennbaren Stoffen zu sichern.
    • 5.) Je ein Fenster ist mit einer Fläche von 1/4 m² als Überdruckfenster auszubilden.
    • 6.) betr. Türschließer siehe unter 3.).
    • 7.) Die Arbeitsplatzleuchten sind mit einem Drahtschutz zu versehen.
    • 8.) Der große Kleberaum muß eine vorschriftsmäßige Deckenbeleuchtung erhalten. (s. Bedingung 2)
  • C. Sonstiges.
    • 9.) Die Fluchttüren vom Balkon zum Treppenhaus sind während des Betriebs ständig offen zu halten.
    • 10.) Die Feststeller an den Türen zum Treppenhaus sind zu entfernen.
    • 11.) Von den Türen der Räume, die nach den aufgelegten Plänen nicht für Zellhornfilme vorgesehen sind, muß die Aufschrift "Zellhornraum" entfernt werden.
    • 12.) Im übrigen sind die Bestimmungen der Zellhorn-Verordnung und die Sicherheitsvorschriften für Zellhorn zu beachten.
    • 13.) Auf die Erstattung der Anzeige auf Grund der §§5 und 6 der Zellhornverordnung mache ich aufmerksam, die jedoch von der Filmfirma zu erstatten ist. Die Anzeige muß wenigstens 14 Tage vor der Eröffnung beim Gewerbeaufsichtsamt eingereicht werden. Eine Abschrift der Anzeige ist der zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden. Die Anzeige muß folgende Angaben enthalten:
      • a) Firma des Betriebsinhabers und den Namen des verantwortlichen Betriebsleiters,
      • b) einen Lageplan, der die Entfernungen von Nachbargebäuden und die Zwecke, denen diese dienen, erkennen läßt,
      • c) voraussichtliche Höchstmenge der an einem Tage durchzusehenden Filme sowie die Lagermenge der Filme in den einzelnen Lagern,
      • d) Zahl der voraussichtlich beschäftigen Arbeiter, getrennt nach männlich, weiblichen und jugendlichen.

Grundriss

Mir wurde im Mai 2023 freundlicherweise Einblick in die alten Pläne und Grundrisse des Ufa-Hauses gewährt und erlaubt, diese für dieses Projekt zu fotografieren.

In diesem Grundriss ist das Staffelgeschoss mit 8 Büroräumen und 14 Schneideräumen der Ufa-Theater AG 1955 zu sehen.

Grundriss Ufa-Haus mit Schneidräumen (1955)

Referenzen

  1. Interview mit Brunhilde Moll im Zeitungsartikel vom 6.7.1999. Zeitungsherausgeber unbekannt. Ausschnitt erhalten von Moll Immobilien Düsseldorf
  2. Hildgard Knef - "Der Geschenkte Gaul - Bericht aus einem Leben" - Lingen Verlag Köln
  3. Grundriss des Staffelgeschoss vom 25.6.1956
  4. Quelle "Der neue Film 24/1955" wobei dort vom "8. Geschoß" die Rede ist, was der 7. Etage entspricht.
  5. Quelle: https://www.in70mm.com/news/2012/3_streifen/de/index.htm
  6. Sabine Lenk: "Vom Tanzsaal zum Filmtheater - Eine Kinogeschichte Düsseldorfs", herausgegeben vom Filmforum - Freundeskreis des Filmmuseums Düsseldorf e. V., Droste Verlag 2009
  7. http://www.eisenbahn-im-film.de/info/aki1.htm
  8. 8,0 8,1 Interview mit Frau Brunhilde Moll am 25.5.2023.